Rechtsprechung
   VG Potsdam, 27.10.2023 - 3 K 1270/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,30670
VG Potsdam, 27.10.2023 - 3 K 1270/18 (https://dejure.org/2023,30670)
VG Potsdam, Entscheidung vom 27.10.2023 - 3 K 1270/18 (https://dejure.org/2023,30670)
VG Potsdam, Entscheidung vom 27. Oktober 2023 - 3 K 1270/18 (https://dejure.org/2023,30670)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,30670) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2014 - 3 B 14.12

    Subvention; Agrarsubvention; ökologischer Landbau; Ackerland; Grünland;

    Auszug aus VG Potsdam, 27.10.2023 - 3 K 1270/18
    Bei dieser Prüfung hat das Gericht unter anderem alle einschlägigen Rechtsvorschriften zu berücksichtigen, ohne dass es darauf ankommt, ob diese von der den Bescheid erlassenden Behörde zur Begründung des Verwaltungsakts angeführt worden sind oder nicht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. November 2014 - OVG 3 B 14.12 -, juris Rn. 29; Riese, in: Schoch/Schneider, VwGO, Stand: März 2023, § 113 Rn. 34).

    Eine derartige Wesensveränderung des angefochtenen Bescheides kommt hier jedoch nicht in Betracht, da er unabhängig davon, ob er auf Nr. 3, Nr. 4 oder Nr. 2 des § 49 Abs. 2 Satz 1 VwVfGBbg gestützt wird, den teilweisen Widerruf der Geeignetheitsbestätigung aufgrund desselben zugrundeliegenden Sachverhaltes mit derselben Rechtsfolge verfügt und insofern auch keine abweichenden Ermessenserwägungen anzustellen wären (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. November 2014 - OVG 3 B 14.12 -, juris Rn. 30).

  • BVerwG, 23.01.2019 - 10 C 5.17

    Die Jahresfrist für den Widerruf eines Zuwendungsbescheides beginnt zu laufen,

    Auszug aus VG Potsdam, 27.10.2023 - 3 K 1270/18
    Als Entscheidungsfrist wird sie erst in Gang gesetzt, wenn der Behörde die für die Widerrufsentscheidung erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind, wozu außer der Kenntnis der für den Widerruf erheblichen Tatsachen auch die Kenntnis der für die Ermessensausübung wesentlichen Gründe gehört (BVerwG, Urteil vom 23. Januar 2019 - 10 C 5.17 -, juris Rn. 30 ff.).
  • BVerwG, 15.05.2014 - 9 B 57.13

    Zweitwohnungsteuer; Satzung; Vermögensteuer; übliche Miete; Ermessen;

    Auszug aus VG Potsdam, 27.10.2023 - 3 K 1270/18
    Eine Heranziehung einer anderweitigen rechtlichen Begründung oder rechtlichen Grundlage ist dem Gericht nur insoweit verwehrt, als sie nicht zu einer Wesensveränderung des angefochtenen Bescheides führen und den Betroffenen nicht in seiner Rechtsverteidigung beeinträchtigen darf (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Juni 2015 - 6 B 60.14 -, juris Rn. 21; Beschluss vom 15. Mai 2014 - 9 B 57.13 -, juris Rn. 11).
  • BVerwG, 31.01.2008 - 7 B 48.07

    Zulässigkeit einer auf die zeitweilige Lagerung gefährlicher Abfälle begrenzte

    Auszug aus VG Potsdam, 27.10.2023 - 3 K 1270/18
    Ein solches Verständnis ergibt sich aus dem objektiven Erklärungswert der Geeignetheitsbestätigung unter Berücksichtigung des Gesamtzusammenhangs und daraus, wie sie der Kläger als Adressat nach Treu und Glauben verstehen durfte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 2008 - 7 B 48/07 -, juris Rn. 6 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.06.2015 - 6 B 60.14

    Vergabe von Funkfrequenzen; Allgemeinverfahren; interner Vermerk der

    Auszug aus VG Potsdam, 27.10.2023 - 3 K 1270/18
    Eine Heranziehung einer anderweitigen rechtlichen Begründung oder rechtlichen Grundlage ist dem Gericht nur insoweit verwehrt, als sie nicht zu einer Wesensveränderung des angefochtenen Bescheides führen und den Betroffenen nicht in seiner Rechtsverteidigung beeinträchtigen darf (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Juni 2015 - 6 B 60.14 -, juris Rn. 21; Beschluss vom 15. Mai 2014 - 9 B 57.13 -, juris Rn. 11).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.03.2017 - 1 B 22.15

    Untersagung der Aufstellung eines Geldspielgerätes in einem Sportwettbüro

    Auszug aus VG Potsdam, 27.10.2023 - 3 K 1270/18
    Diese Vorschrift ist nach herrschender Meinung, der die Einzelrichterin folgt, im Fall einer widerrufenen Geeignetheitsbestätigung gemäß § 33c Abs. 3 GewO (zumindest entsprechend) anwendbar (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. März 2017 - OVG 1 B 22.15 -, juris Rn. 25; a.A. VGH Mannheim, Urteil vom 1. September 1989 - 14 S 2193/87 -, juris: ordnungsrechtliche Generalklausel).
  • BVerwG, 24.08.2015 - 9 B 34.15

    Ermittlung der Erschließung eines Baugrundstückes

    Auszug aus VG Potsdam, 27.10.2023 - 3 K 1270/18
    Zudem hat er das Video erst beanstandet und den Beweisantrag, der aufgrund des sodann erklärten Einverständnisses mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung nur noch als Beweisanregung zu werten ist (BVerwG, Beschluss vom 24. August 2015 - 9 B 34/15 -, juris Rn. 2 m.w.N.), erst gestellt, nachdem die Einzelrichterin das Video inhaltlich gewürdigt und ihre zu Lasten des Klägers gehende Einschätzung den Beteiligten mitgeteilt hat.
  • VGH Baden-Württemberg, 01.09.1989 - 14 S 2193/87

    Polizeianordnung wegen Verstosses gegen das Gewerberecht

    Auszug aus VG Potsdam, 27.10.2023 - 3 K 1270/18
    Diese Vorschrift ist nach herrschender Meinung, der die Einzelrichterin folgt, im Fall einer widerrufenen Geeignetheitsbestätigung gemäß § 33c Abs. 3 GewO (zumindest entsprechend) anwendbar (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. März 2017 - OVG 1 B 22.15 -, juris Rn. 25; a.A. VGH Mannheim, Urteil vom 1. September 1989 - 14 S 2193/87 -, juris: ordnungsrechtliche Generalklausel).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht